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Ja, Terrassen und Balkone gehören im Regelfall ebenfalls zur Wohnfläche und werden aus diesem Grund in die Flächenberechnung integriert. Wichtig ist dabei wieder der Unterschied zwischen den verwendeten Berechnungsgrundlagen. Wird die Wohnflächenverordnung verwendet, werden maximal 25 bis 50 Prozent, nach DIN 277 die gesamte Fläche dazugezählt.
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