Sie fragen, wir antworten.
Ist der Wintergarten für die neue Grundsteuerverordnung relevant?

Ja. Die neue Grundsteuerverordnung schließt beheizte und unbeheizte Wintergärten ebenfalls mit ein. Das heißt, der Wintergarten wird in die neue Grundsteuererklärung integriert. Er gehört dort wie gewohnt zur Wohn- und nicht zur Nutzfläche und wird entsprechend verrechnet.